Zu Beginn der Beratung sollten Sie mich zunächst über die Gründe Ihres Anliegens unterrichten.
Danach erfolgt die Beratung über die rechtliche Lage und es werden die sich daraus ergebenden Möglichkeiten erörtert.
Im Vordergrund steht dabei die individuelle Situation.
Sollte eine außergerichtliche Klärung der Rechtsangelegenheit fehlschlagen,
wird Ihnen der gerichtliche Weg nur empfohlen, sofern dafür Erfolgsaussichten bestehen.
Sofern Sie mir Ihre Angelegenheit zur Bearbeitung übertragen, kommt ein Vertrag zustande. Das Mandat wird durch die Unterzeichnung der Vollmacht begründet. Daraus ergibt sich für Sie die Verpflichtung, meine Tätigkeit entsprechend dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zu vergüten. Die Vergütung ist grundsätzlich vom Streitwert und nicht vom Grad des Erfolges oder dem Umfang der Tätigkeit abhängig. Sollte ein Beratungsvertrag oder eine Honorarvereinbarung getroffen worden sein, so ist dieser Grundlage der Vergütung meiner Anwaltstätigkeit.
Wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen niedrig sind, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Ob Sie diese in Anspruch nehmen können, wird gleichfalls in dem Beratungstermin geprüft, wenn Sie die entsprechenden Unterlagen (Nachweise für Ihre Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag usw.) hierfür mitbringen. Näheres dazu können Sie auch telefonisch bei uns vorab erfragen.